Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(Die VOB Teil B in der jeweils gültigen Fassung ist automatisch Vertragsgegenstand.)

  1. A) Warenlieferungen bleiben Eigentum der Firma Rosendorf bis zu vollständigen Bezahlung.

B) Auf Baustellen überlassene Geräte, Gerüste oder ähnliches dürfen grundsätzlich nur auf diesem Bauvorhaben und von Begünstigten genutzt werden. Weitergabe an dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung der Firma Rosendorf. Bei Beschädigungen der überlassenen Gegenstände haftet immer der Nutzer im vollem Umfang.

C) Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Gefahrenanalytik und alle von der Firma Rosendorf erstellte Dokumente werden nur vorbehaltlich zur Nutzung überlassen und gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages an den Auftraggeber über.

D) Alle Angebote gelten, soweit Schadstoffe in der Ausschreibug nicht erwähnt wurden, als ohne diese Angeboten.

E) Schadstoffe, die in der Ausschreibung nicht erwähnt wurden, berechtigen zu Nachverhandlungen.

F) Nebenabreden bzw. Auftragserteilungen bedürfen der schriftlichen Beauftragung.

2.     A) Zahlungen und Abschlagszahlungen mit Gewährung von Skonto     erfolgen binnen 14 Kalendertagen.

B)    Skonti nach Vereinbarung.

C)Zahlungen sind grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, binnen 30 Kalendertagen fällig.

D) Die Firma Rosendorf behält sich vor, zu jeder Zeit und ohne Begründung eine Bankbürgschaft zu verlangen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Firma Rosendorf.

E) Bei Zahlungsverzug ist die Firma Rosendorf berechtigt:

  1.        Die Arbeiten einzustellen
  2.        Den Auftrag zu kündigen
  3.        Entstandene Kosten und Zinsen in Rechnung zu stellen.

F) Kosten, für Behinderungen oder Stillstand, die nicht die Firma

Rosendorf zu vertreten hat, werden mittels Regiebericht und zum Regiesatz abgerechnet.

G) Aufforderungen zu ungesetzlichen Handlungen, insbesondere in Bereich der Schadstoffsanierung, können zu sofortige Vertragskündigung führen.

H) Die Firma Rosendorf behält sich vor bei Bedarf ein gemeinsames

Beweissicherungsverfahren mit dem Auftraggeber zu verlangen, wenn

dies durch bereits vorhandene Mängel notwendig ist.

I) Im Falle eines Beweissicherungsverfahrens ist eine förmliche Abnahme nach Beendigung der Arbeiten durch den Auftraggeber vorzunehmen und zu unterzeichnen.

        J) Nachträge bzw. Mehraufwand:

Die Firma S. Rosendorf behält sich vor, diese Arbeiten erst nach schriftlicher Beauftragung mit Preisbildung auszuführen.

K) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München

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S. Rosendorf Demontagen und Schadstoffsanierungen
Kuckucksblumenstr. 22
80995 München

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+49 89 95959975

 

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0172 8871321

 

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